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* AKTUELL * > Elternbriefe
Wilhelmshorst, den 22.11.2011
An die Eltern schulpflichtig werdender Kinder
Sehr geehrte Eltern,
gemäß § 37 Absatz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August dieses Jahres die Schulpflicht.
Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.
Wir möchten Sie bitten, Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der zuständigen Grundschule, Grund- und Oberschule Wilhelmshorst, Heidereuterweg 1, 14552 Michendorf, OT Wilhelmshorst anzumelden.
Die Anmeldung der im genannten Einzugsbereich wohnenden Kinder erfolgt in der Zeit vom:
Dienstag, d. 24.01.2012, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag, dem 26.01.2012, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag, dem 28.01.2012, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Sekretariat der Grund- und Oberschule Wilhelmshorst. Bei Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
P. Fuchs
Schulleiter